| RATGEBER
Der Stromvertrag
Worauf müssen Sie beim Stormvertrag achten? Prüfen Sie den Vertrag!
Lesen Sie bevor sie den Vertrag unterzeichnen und zurücksenden das Kleingedruckte.
Die angegebenen Preise sollten die Endpreise sein, sodass auf sie nicht noch unnötige versteckte Kosten zukommen.
Werfen sie ein Auge auf die Vertragslaufzeit. Aufgrund des aktuelle sich sehr rasant entwickelnden Energiemarktes sind drei bis sechs Monate Mindestvertragslaufzeit in Ordnung.
Erteilen sie ihrem neuen Anbieter eine Vollmacht ihren alten Anbietervertrag zu kündigen – das ist soweit in Ordnung. Kündigen sie auf keinen Fall selbst den alten Vertrag! Denn wenn sie bis zum Auslaufen des alten Vertrages keinen neuen Anbieter gefunden haben, müssen sie auf einen meist teureren und längerfristigen Vertrag des lokalen Anbieters zurückgreifen und diesen abschließen. Kündigt jedoch ihr neuer Anbieter für sie, so erfolgt zum Zeitpunkt der Einigung auch die Umstellung zwischen alten und neuen Anbieter.
Manchmal ist in dem neuen Vertrag noch keine voraussichtlicher Liefertermin angegeben. Das liegt lediglich daran das evtl. die Verhandlung zwischen dem Netzbetreiber und dem Anbieter nur noch nicht abgeschlossen ist. Schauen Sie einfach bei der Betreiberauswahl nach, ob bereits eine Vereinbarung getroffen wurde.
Alle Gebühren für die Netzdurchleitung und Netznutzung sollte der neue Anbieter übernehmen.
Was passiert, wenn ich den Vertrag weggeschickt habe?
Sie haben den Vertrag geprüft, unterschrieben und abgesandt zu ihrem neuen Anbieter. Anschließend wir sich ihr neuer bei ihnen melden, um ihnen mitzuteilen, wann die Umstellung erfolgen kann. Einen guten und kompetenten Ansprechpartner erkennen daran, dass er sie über die wichtigsten Schritte informiert und sie auf dem Laufenden hält was passiert.
Sobald die Umstellung erfolgt, stellen sie fest, das ihr alter Versorger letztmalig ihre Zählerstände abfragt und ihnen, über die noch offene bereits erbrachte Leistung, eine Abschlussrechnung stellt. Das bedeutet, das sie ab diesem Zeitpunkt von dem neuen Versorger beliefert werden und alle weiteren Rechnungen oder Abschläge an ihn bezahlen.
Wo sehe ich die Kündigungsfrist meines alten Vertrages?
Wenn sie von einem Regionalanbieter bisher Strom beziehen, so haben sie in der Regel eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende, wenn ihr Vertrag bereits länger als 1 Jahr läuft.
Sollten sie jetzt bereits einen „besonderen Tarif“ ihres Regionalanbieter bekommen, das bedeutet günstiger Strom beziehen als zum „allgemeinen Tarif“, so gelten andere Kündigungsfristen, die sie ihrem Vertrag entnehmen können.
WICHTIG IST ZU BEACHTEN:
Kündigen sie auf keinen Fall selbst ihren Altvertrag mit ihrem jetzigen Versorger, das übernimmt und regelt ihr neuer Versorger für Sie !!!
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