| AKTUELLE GESETZE
Die Bundesregierung will mit eine Vielzahl von Gesetzen auch im Energiebereich zum Vorbild im Bereich Klimaschutz werden. Daher gibt es Schlagwörter wie erneuerbare Energien fördern, Strom effizienter erzeugen oder Gebäude sanieren.
Das Ziel ist: 20 Prozent des benötigten Strom aus erneuerbaren Energien gewinnen und 40 Prozent weniger Kohlendioxid – das sind die beiden großen Ziele der Klimaschutz- und Energiepolitik bis 2020.
Was sind eigentlich erneuerbare Energien? Oder – Was ist Ökostrom?
Das sind Energieträger wie z.B. Erdwärme, Sonne, Wasser, Wind und Biomasse die unbegrenzt verfügbar sind. Dabei ist nur die Wasserkraft in Deutschland von größerer Bedeutung, denn von Stauwerken und Talsperren kommen ca. 4,5 Prozent des Stroms. Hingegen lassen sich die Sonnenkraft und Windenergie in Deutschland ohne die Subventionen wirtschaftlich gar nicht nutzen. Aus diesem Grund unterstützen die Energieversorger zahlreiche Projekte mit eventuell zukünftigen Anwendungsmöglichkeiten.
Dabei soll das EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen fördern, das man zukünftig erneuerbare Energien zur Stromerzeugung nutzen kann. Das EEG regelt dazu die Vergütungssätze bei der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Das Erste Klimaschutzpaket
Das EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das Gesetz gilt ab dem 01. April 2000. Im Interesse des Klima- und Umweltschutzes ist das Ziel, den Anteil an erneuerbaren Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen und zwar auf insgesamt 20 Prozent bis zum Jahr 2020. Um das zu erreichen, hat der Gestzgeber festgelegt, das alle durch aus Windkraft-, Wasserkraft- und Photovoltaikanlagen erzeugte Energie die in das Stromnetz eingespeist wird, mit festgelegt Sätzen vergütet wird. Diese Vergütungssätze liegen weit über denen der Erzeugungskosten aus bisher üblichen Kraftwerken, wie z.B. Kernkraftwerken.
Das bedeutet das nicht die Anlagen zur Erzeugung der Energie mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, sondern über eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung ins Stromnetz geregelt ist. Im EEG ist festgelegt, das alle Energieversorger entsprechend ihrer Größe und Marktanteil gleichmäßig damit belastet werden, geregelt durch einen bestimmten Mechanismus. Somit werden die hohen Vergütungssätze für die Einspeisung dieser Energie auf alle Stromversorger umgelegt, die den Endkunden bzw. Verbraucher versorgen.
Jedes Versorgungsunternehmen ist gesetzlich verpflichtet einen Teil dieser zu den festegelegten Sätzen vergüteten erneuerbaren Energien in sein Netz aufzunehmen und somit den Anteil der bisherigen Energiebeschaffung aus konventionellen Kraftwerken entsprechend zu verringern.
So enthält das EEG verschiedene Vergütungssätze für die unterschiedlichen Energiequellen, um so den Ausbau der Technologien zu fördern. So wurde der Bonus für die Kraft-Wärme-Kopplung beim Strom aus Biomasse erhöht und hingegen die Grundvergütung gesenkt.
Außerdem wurden die Bedingungen für das Repowering verbessert, d.h. das Ersetzen alter durch neuere und moderne Windkraftanlagen. Auch hat man die Nutzung der Windenergie durch sogenannte Off-Shore-Anlagen auf See durch eine Erhöhung der Anfangsvergütung vorangetrieben.
Die Vergütung der Photovoltaikanlagen hingegen wurde herabgesetzt, insbesondere bei größeren Anlagen.
Um die Nutzung von Erdwärme zu fördern, gibt es auch eine zusätzliche Vergütung für Energie aus Geothermie bis 2015.
Erneuerbare-Wärme-Wärmegesetz
Bei der Wärmebereitstellung soll bis zum Jahr 2020 der Anteil regenerativer Energien auf ca. 14 Prozent gesteigert werden. Dieses Gesetz verpflichtet daher Eigentümer neuer Gebäude, ihren Wärmebedarf durch erneuerbare Energien zu decken. Die Pflicht beschränkt sich nach dem aktuellen Stand auf Gebäude die nach dem 31.12.2008 erbaut worden sind.
Zur Erfüllung diese Pflicht können verschiedene Energiequellen, wie Bioenergie, Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme genutzt werden, oder man trifft andere Maßnahmen die zum Klimaschutz beitragen. Hinzu zählt außerdem die Kraft-Wärme-Kopplung, d.h. die Erzeugung von Strom bei gleichzeitiger Wärmenutzung, Dämmmaßnahmen, sowie die Nutzung von Wärme die aus Nah- und Fernwärmenetzen kommt.
Besitzer von Alt- und Neubauten, die nicht unter die Nutzungspflicht fallen, erhalten für den freiwilligen Einsatz erneuerbarer Energien künftig eine finanzielle Förderung vom Staat.
Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Davon spricht man bei gleichzeitiger Erzeugung von Strom und Wärme in einem Kraftwerk. Denn bei jeder Stromerzeugung aus Kohle, Öl oder Gas wird gleichzeitig Wärme freigesetzt und geht in vielen Kraftwerken ungenutzt verloren. Hingegen wird diese Wärme in KWK-Anlagen als Heizungswärme, z.B. Fernwärme oder für wärmeabhängige Produktionsprozesse in der Industrie eingesetzt und noch effektiv genutzt.
Durch das neue Gesetz soll der Anteil der Stromerzeugung aus KWK-Anlagen von ca. 12 Prozent (Stand 2008) auf über 25 Prozent bis 2020 gesteigert werden.
Dazu wird der Bau hocheffizienter neuer Anlagen und Modernisierungen gefördert. Außerdem soll die Markteinführung der Brennstoffzelle und die Aus- und Neubau von Wärmenetzen gefördert werden, wo anschließend die Wärme aus den KWK-Anlagen eingespeist wird. Die Förderung kommt aus dem Zuschlag, den jeder Netzbetreiber zahlen muss und auf den Endverbraucher umlegen kann. Eine Preiserhöhung erwartet die Bundesregierung dadurch jedoch nicht.
Das Zweite Klimaschutzpaket
Energieeinspargesetz und -verordnung
Gebäude sollen ab 2009 bis zu 30 Prozent weniger Energie verbrauchen. Dieses Ziel soll auch bei bereits veränderten Gebäuden erreicht werden. Der Wert muss in etwa nach einer grundlegenden Sanierung erreicht werden.
Zu einer grundlegenden Sanierung zählen z.B. der Austausch eines Heizkessel plus zwei weitere Maßnahmen an der Hülle des Gebäudes, wie beispielsweise der Einbau neuer Fenster oder die Erneuerung der Fassaden- oder Dachisolierung.
Gesetz zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus
Diese Gesetz ist notwendig, um z.B. den erzeugten Strom von den Windparks an der Küste in die Verbrauchszentren weiterzuleiten. Zur Schonung der Umwelt und Bürger sind für Pilotstrecken in sensiblen Gebieten die Möglichkeit von Erdkabeln geplant.
Verordnung von Strom- und Gaszählern
Diese Verordnung regelt die Einführung von sogenannten intelligenten Zählern. Sie übermitteln die Verbrauchsdaten direkt und automatisch an den Versorger und machen den Energieverbrauch transparenter. Der Verbraucher sieht wann sein Stromverbrauch besonders hoch ist, diesen analysieren und dem entsprechend energiesparend entgegenwirken.
Heizkostenverordnung
Sie sieht vor, in Zukunft in Mietgebäuden 70 Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig zu verteilen ( - anstatt pauschal wie bisher mindestens 50 Prozent). Dadurch soll ein neuer zusätzlicher Anreiz zum Energie sparen geschafft werden.
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